Bebauungsplanverfahren Nr. 261 in Hilden

Für das Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbebauung, bestehend aus Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuser), geschaffen werden. Ende Januar 2023 wurde der städtebauliche Entwurf beschlossen, aus dem nun der Bebauungsplan entwickelt wird. Derzeit werden die notwendigen Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf mit einfließen.

Ansprechpartnerin: Michaela Latteier

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